mini|Blick von der Amöneburg auf das südöstliche Amöneburger Becken, den Vorderen (rechts) und den eigentlichen Vogelsberg. Vor dem Vogelsberg ist das Basaltwerk Nieder-Ofleiden am Hang des hohen Hochberges (Nördliches Vogelsberg-Vorland) zu erkennen, rechts davon Homberg (Ohm). mini|hochkant=1.5|Blick von der Amöneburg in das nördliche Amöneburger Becken
Das Amöneburger Becken ist eine fast waldfreie, je nach Grenzziehung 130 bis 180 Quadratkilometer umfassende Beckenlandschaft im Landkreis Marburg-Biedenkopf, zu kleinen Anteilen auch im Vogelsbergkreis, in Mittelhessen, östlich der Stadt Marburg. Es gliedert sich in den kleineren, zur Zwester Ohm entwässernden Ebsdorfer Grund im Süden und das Ohmbecken (Amöneburger Becken im engeren Sinne) in Mitte und Norden. Einen deutlich unterschiedenen Unternaturraum des ansonsten, wie der Ebsdorfer Grund, ackerbaulich genutzten Ohmbeckens bilden die fast ebenen Grünflächen der Ohmsenke entlang des Unterlaufs der Ohm mit dem Hochwasserrückhaltebecken Kirchhain/Ohm sowie die namensgebende einzige Singularität der Landschaft, der bis auf aufragende Basaltkegel der Amöneburg.
Naturräumlich wird das Amöneburger Becken als eine von, je nach Definition, zehn bis zwölf sogenannten „Haupteinheiten“ des Westhessischen Berg- und Senkenlandes eingestuft; es ist Teil der Mittelmeer-Mjösen-Zone, einer Abfolge von Talsenken, die sich vom Rhonetal über den Oberrheingraben, die Wetterau und das Gießener Becken, unterhalb des Vorderen Vogelsberges schließlich zum Amöneburger Becken, von dort über den Neustädter Sattel in die Westhessische Senke und weiter über den Leinegraben bis zum Oslograben zieht.
Naturräumliche Gliederung
mini|hochkant=0.5|Infotafel am Hohnes, Lehrpfad Moischt
Die Einheit 347 Amöneburger Becken war bereits auf der vorläufigen Haupteinheitenkarte im Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands von 1954 verzeichnet gewesen und wurde in der 5. Lieferung 1957 von Helmut Blume beschrieben. Blume verwendete den Namen Ebsdorfer Grund, wie es auch landläufig üblich ist, für das jenseits der Niedrigwasserscheide HohnesZum Namen, von Blume nicht genannt, siehe nebenstehende Infotafel. zwischen dem knapp außerhalb liegenden Moischt und dem knapp innerhalb liegenden Wittelsberg zur Zwester Ohm entwässernde Teilbecken. Als landschaftlich vom Rest abweichend beschrieb er neben der Amöneburg den „tischebenen“ Streifen entlang der Ohm zwischen Schweinsberg und Kirchhain. Die Ausdehnung bezifferte er auf 118,1 km².
Im Jahr 1960 wurde die Einheit nicht nur auf der neuen Haupteinheitenkarte identisch eingezeichnet, sondern Gerhard Sandner veröffentlichte auch Blatt 125 Marburg als eines der ersten Einzelblätter 1:200.000. Sandner verwandte den Begriff Ebsdorfer Grund abweichend für das gesamte Hügelland bis zur Ohmebene, wodurch dann irreführenderweise auch Dörfer wie Bauerbach, Kleinseelheim und Mardorf in Bezug zu Ebsdorf gesetzt werden würden. Die hügeligen Beckenränder an Oberhessischer Schwelle und Südlichem Burgwald rechnete er der Ohmsenke zu. Auf der Basis von Sandners Kartierung wies Otto Klausings Umweltatlas Hessen im Jahr 1988 die im nächsten Unterkapitel genannten Flächenzahlen aus.
Ursprüngliche Einordnung und Gliederung Naturräumlich gliedert sich das Amöneburger Becken laut Sandner wie folgt ein und unter(umgebende Höhenzüge mit aufgeführt): (zu 34 Westhessisches Berg- und Senkenland) (zu 345 Burgwald) 345.2 Südlicher Burgwald (Nordbegrenzung) 346 Oberhessische Schwelle 346.0 Gilserberger Höhen (Begrenzung im östlichen Norden) 346.1 Neustädter Sattel (Übergangslandschaft im Nordosten) 346.2 Nördliches Vogelsberg-Vorland (Ostbegrenzung) 347 Amöneburger Becken (137,02 km²) 347.0 Ohmsenke (71,03 km²) 347.1 Amöneburg (Singularität; 4,60 km²) 347.2 Ebsdorfer Grund (61,39 km²) (zu 348 Marburg-Gießener Lahntal) (zu 348.0 Marburger Bergland) 348.01 Lahnberge (Westbegrenzung) 348.02a Marburger Lahntalsenke (mit Mündungstal der Ohm im Nordwesten) 348.02b Niederwalgern-Fronhäuser Lahntal (nimmt im Südosten die Zwester Ohm auf) (zu 349 Vorderer Vogelsberg) 349.0 Lumda-Plateau (Südostbegrenzung)
Reale Gliederung Sandner zeichnete die Grenzen zwischen „Ebsdorfer Grund“ (in seinem sehr weiten Sinne) und Ohmsenke allesamt als „nicht linienhaft festlegbar“ ein. Die Auen der Würf ab Schröck, des Rulfbachs ab Roßdorf und des Lambachs ab Mardorf bezog er großzügig mit ein, ebenso das komplett hochwassersichere Gebiet der Randdörfer Erfurtshausen, Haarhausen und Gontershausen. Er vermerkte allerdings:
Mit diesen Maßnahmen war insbesondere der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Kirchhain/Ohm (HRB Kirchhain) gemeint. Die Maßnahmen, die Ende des 20. Jahrhunderts komplett abgeschlossen waren, sorgten insbesondere dafür, dass die überschwemmungsgefährdeten Gebiete linienhaft festlegbar wurden. Sie sind in etwa durch die Grenzen der Segmente des Landschaftsschutzgebiets Auenverbund Lahn-Ohm innerhalb des Beckens sowie einiger zusätzlicher Naturschutzgebiete festgelegt.
Legt man die Außengrenze des Amöneburger Beckens nah an die Waldgrenze und zählt man die Höhenorte oder höher gelegenen Siedlungsteile von Sindersfeld, Langenstein, Homberg, Rauischholzhausen, Roßberg, Ilschhausen, Frauenberg, Moischt und Bauerbach mit ein, erhält man eine Gesamtfläche von etwa 164 km², davon etwa 40 km² Ebsdorfer Grund in Blumes Sinne, d. h. im Einzugsgebiet der Zwester Ohm. Bezieht man die Ginseldorf–Schönstädter Bucht nebst Randhöhen (Hintere Lahnberge, Betziesdorfer Netzeberg, Hornbühl, Betziesdorfer Höhe) mit Ginseldorf, Bürgeln, Bernsdorf, Reddehausen und Schönstadt mit ein, die Sandner dem Marburger Lahntal (Ginseldorf bis Bernsdorf) bzw. dem Südlichen Burgwald zurechnet, kommen weitere 23 km² hinzu. Der Singularität Amöneburg nimmt orographisch, d. h. um die umgebenden ebenen Straßen und im Süden bis zum Rulfbachtal (Auenverband Lahn-Ohm), eine Fläche von 6,1 km² ein, der komplett singuläre Teil mit Naturschutzgebiet und der dadurch eingeschlossenen Oberstadt nimmt 0,42 km² ein (davon 0,31 NSG). Sandners 4,6 km² entsprächen in etwa einer Angrenzung oberhalb 210 m ü. NHN, was aber willkürlich wäre.
Man kommt unter Einbezug der Schutzgebiete auf die folgenden Teilgebiete und -flächen: Ebsdorfer Grund (Becken der Zwester Ohm) 40 km² – mit Erbenhausen (Fronhausen), Ilschhausen, Hachborn, Ebsdorf, Leidenhofen, Heskem, Mölln, Dreihausen, Roßberg, Beltershausen, Frauenberg (je Ebsdorfergrund) und Weiler Hahnerheide (Marburg) davon 2,41 km² Auen der Zwester Ohm und des Wittelsberger Bachs: Mölln–Heskemer Aue 0,39 km² Heskem–Ebsdorfer Aue 0,78 km² Ebsdorf–Hachborner Aue 0,61 km² Hachborn–Erbenhäuser Aue 0,47 km² (bis Hassenhausen weitere 0,25 km² außerhalb des Amöneburger Beckens) Naturschutzgebiet Die Teichwiesen bei Heskem 0,16 km² (am Wittelsberger Bach) Ohmbecken 124 km² Südwestflügel (links der Ohm) 60 km² – mit Moischt, Schröck, Bauerbach (je Marburg), Schönbach, Großseelheim, Kleinseelheim (je Kirchhain), Rauischholzhausen (Ebsdorfergrund), Roßdorf, Mardorf, Erfurtshausen (je Amöneburg), Haarhausen, Gontershausen und Ober-Ofleiden (je Homberg) davon 6,1 km² Amöneburg (darin wiederum 0,31 km² NSG Amöneburg und 0,11 km² davon eingeschlossene Oberstadt) Ohmebene 24,12 km² Schweinsberger Ohmebene 8,83 km² Niederofleidener Ebene (bis Schweinsberger Brücke) 2,77 km² (davon 0,43 km² NSG Schweinsberger Moor) Rüdigheimer Ebene (bis Brücker Mühle) 6,06 km² (davon 0,14 km² NSG Saurasen bei Schweinsberg; nebst Auen von Lambach ab Mardorf und Rulfbach ab Roßdorf) HRB Kirchhain und Umland (13,11 km²) (Ohm- und) Kleinaue östlich der Ohmtalbahn 2,11 km² Klein-Mündungsgebiet an der Fortmühle (Ohmtalbahn bis B 62) 0,67 km², größtenteils HRB südliche Kirchhainer Ohmaue 1,86 km² (B 62 bis Amöneburger Tor), größtenteils HRB untere Wohraaue (und Ohmaue an der Mühlenwohramündung; Amöneburger Tor bis B 62) 2,91 km² (davon 0,54 km² NSG Brießelserlen), etwa zur Hälfte HRB Großseelheimer Ebene (B 62 bis Auslassbauwerk) 5,56 km², fast deckungsgleich mit dem Haupt-Segment des HRB; anders als bei Sandner ist die Aue der Würf außerhalb des HRB nicht im Auenverbund Lahn-Ohm Anzefahrer Ohmaue (Auslassbauwerk bis Hainmühle) 2,18 km² (davon 0,12 km² NSG In der Teisebach bei Anzefahr) Südostrand (rechts der Ohm, oberhalb der Klein) 13,4 km² – mit Homberg nebst Nieder-Ofleiden, Schweinsberg (Stadtallendorf) und Rüdigheim (Amöneburg) Ostrand (zwischen Klein und Wohra) 12,1 km² – mit Kirchhain nebst Langenstein Nordrand (unterhalb der Wohra) 12,1 km² – mit Stausebach, Niederwald, Anzefahr, Betziesdorf und Sindersfeld (alle Kirchhain) Ginseldorf-Schönstädter Bucht 23 km² – mit Ginseldorf (Marburg), Bürgeln, Bernsdorf, Reddehausen und Schönstadt (je Cölbe) davon 1,49 km² Bürgelner Ohmaue (bis Talenge unterhalb Bernsdorfs)
Übersichtskarte mini|hochkant=3|Reliefkarte mit Unter- und umgebenden Naturräumen (→ Detailkarte)
Landschaftsteile Es ist bereits klargestellt, dass das Amöneburger Becken in der Hauptsache aus dem äußeren Becken, von dem namentlich das Einzugsgebiet der Zwester Ohm als Ebsdorfer Grund abgetrennt ist, der Singularität Amöneburg und der Ohmsenke besteht, welches an der Brücke Mühle verengt ist und sich dadurch in zwei innere Teilbecken gliedert. Durch die ins Becken eintretende Ohm wird das zur Ohm entwässernde äußere Amöneburger Becken in einen Südost- und einen Nordwestflügel geteilt, Letzterer wiederum wird durch die rechten Zuflüsse Klein und Wohra in einen Südost-, einen Nordost- und einen Nordrand geteilt, die der besseren Übersicht wegen einzeln beschrieben werden, aber in der naturräumlichen Gliederung nicht ausgewiesen sind, sondern dem inneren Becken als Teillandschaften zugeordnet sind. Alle geologischen Aussagen der folgenden Unterabschnitte sind, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet, mit der GK 25 referenziert.Historische GK 25 auf geo-leo.de
Ebsdorfer Grund Der naturräumliche Ebsdorfer Grund, der zur Zwester Ohm entwässernde Südwestteil des Amöneburger Beckens, fällt weitgehend mit der nach dem historischen Grund benannten, 1972 gegründeten Großgemeinde Ebsdorfergrund zusammen, enthält jedoch nicht die Dörfer Wermertshausen auf dem Lumda-Plateau des Vorderen Vogelsbergs und Rauischholzhausen auf dem benachbarten Südflügel des Ohmbeckens – sowie montanere und in größeren Teilen bewaldete Gemeindeteile auf Lahnbergen und Vorderem Vogelsberg.
Gerhard Sandner sah das Südwestende des Grundes als „nicht linienhaft festlegbar“ an, legte jedoch das Engtal der Zwester Ohm bei Erbenhausen bereits zum Vorderen Vogelsberg. Abwärts der Zwester Ohm verengt sich ihr Tal bereits ab der Straßmühle unterhalb Hachborns, nur 300 m unterhalb derselben erreicht das Tal des Grundsgrabens auch linksseitig den Buntsandstein. Allerdings steht auch in halbhohen Lagen südlich des Weilers Erbenhausen noch der charakteristische Lößlehm des Ebsdorfer Grundes an und die Hänge sind für Äcker gerodet. Dadurch trifft der Grund de facto unmittelbar oberhalb Hassenhausens direkt auf das Niederwalgern-Fronhäuser Lahntal, wo der umhüllende Untere Buntsandstein von jüngeren Gesteinen abgelöst wird.
Flussaufwärts folgen die Orte Hachborn, Ebsdorf, Heskem mit Knick um 90°, Heskem-Mölln, Dreihausen und Roßberg. Um Roßberg steht auch auf Höhen von über 300 m ü. NHN Lößlehm an und wird Ackerbau betrieben – erst der Wald mit dem FFH-Gebiet Wald zwischen Roßberg und Höingen, durch den die Zwester Ohm (bachaufwärts) und die begleitende Landesstraße nach Wermertshausen führen, begrenzt den Ebsdorfer Grund in natürlicher Weise scharf. Linksseitig neben der Zwester Ohm liegt nahe Ebsdorf Leidenhofen und etwas entfernt von Hachborn Ilschhausen auf rund 250 m und damit in etwa auf der Höhe von Dreihausen und Beltershausen. Nur um Ilschhausen werden die Böden schlechter, es wird jedoch teils Ackerbau betrieben.